Für Ihren Besuch ist die Vorlage eines personalisierten 2G-Nachweises in Verbindung mit einem Lichtbildausweis beim Einlass zwingend erforderlich. Zusätzlich müssen Sie gemäß der Vorgaben des Berliner Senates negativ getestet sein und durchgängig (auch am Sitzplatz) eine FFP2- Maske tragen. Die Auffrischimpfung ersetzt den negativen Test. Wir empfehlen aber dringend, sich trotz Booster-Impfung vor Ihrem Besuch selbst zu testen.
Bitte halten Sie zur Vermeidung von Warteschlangen unbedingt folgende Dokumente griffbereit:
- personalisierter 2G-Nachweis (QR-Code ausgedruckt oder digital)
- negative Testbescheinigung (Antigen 24h, PCR 48 h) bzw. Nachweis Auffrischungsimpfung
- Lichtbildausweis
- Ticket
Ohne die entsprechenden Nachweise erfolgt kein Einlass.
Hinweis: in allen Häusern sind FFP2-Masken verpflichtend, die auch während der Konzerte getragen werden müssen.
Folgende 2G-Nachweise werden bei uns gemäß der gesetzlichen Bestimmungen akzeptiert:
- Nachweis Impfung: Bescheinigung über eine Impfung mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19, deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
- Nachweis Genesung: Nachweis eines mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Tests oder eines mehr als sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und im zweiten Fall mindestens eine Impfung gegen Covid-19, die mindestens 14 Tage zurückliegt.
Ausgenommen von der 2G-Regel sind:
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Diese müssen
negativ getestet sein und die Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung
nachweisen. - Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die ab 6 Jahren negativ
getestet sein müssen. - Bei Schüler:innen (unter 18 Jahre), die einer regelmäßigen Testung im Rahmen des
Schulbesuchs unterliegen, gilt als Nachweis der Schülerausweis oder eine BVG-
Schülerkarte.
Bitte beachten Sie unsere Hygieneregeln. Besucherinnen und Besucher, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen wir leider von der Veranstaltung ausschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.